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öffentliche Abgaben

См. также в других словарях:

  • öffentliche Abgaben — öffentliche Abgaben,   nichtrückzahlbare Geldleistungen, die ein öffentliches Gemeinwesen von natürlichen und juristischen Personen kraft öffentlichen Rechts zwangsweise (hoheitlich) fordert. Dazu gehören einerseits die Steuern, einschließlich… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Abgaben — ⇡ Abgaben …   Lexikon der Economics

  • Öffentliche Abgaben — Öffentlich rechtliche Lasten Schaubild zu Abgaben Als Abgaben sind materielle Aufwendungen – insbesondere Steuern – zu verstehen, die zu Ab …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Güter — sind eine Güter Gruppe in den Wirtschaftswissenschaften. Reine öffentliche Güter zeichnen sich im Konsum durch die Eigenschaften Nicht Ausschließbarkeit und Nicht Rivalität aus. Unreine öffentliche Güter sind Güter, die die Kriterien für… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentliche Einnahmen: Grundlagen —   Der Staat unterliegt wie jeder private Haushalt und jedes Unternehmen einer Budgetrestriktion. Das bedeutet, dass die Ausgaben der öffentlichen Haushalte entweder durch ordentliche Einnahmen zu decken sind oder aber außerordentlich, das heißt… …   Universal-Lexikon

  • öffentliche Einnahmen — öffentliche Einnahmen,   die Einnahmen des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften und Sozialversicherung). In dieser Abgrenzung sind öffentliche Einnahmen identisch mit Staatseinnahmen im weiteren Sinn; Staatseinnahmen im engeren Sinn… …   Universal-Lexikon

  • Öffentliche Verwaltung — ist der Oberbegriff für die Verwaltungen, die Aufgaben des Staates oder anderer Körperschaften des Öffentlichen Rechtes wahrnehmen. Nimmt sie Aufgaben des Staates wahr, ist sie der administrative Teil der Exekutive (vollziehenden Gewalt). Deshalb …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Güter — öffentliche Güter,   englisch Public Goods [ pʌblɪk gʊdz], im allgemeinen Sprachgebrauch die Gesamtheit der tatsächlich öffentlich angebotenen Güter und Leistungen (Kollektivgüter); im finanzwissenschaftlichen und wirtschaftstheoretischen Sinn… …   Universal-Lexikon

  • Abgaben — Abgaben, öffentliche (taxes, imposts; droits publics; imposte, tasse) für Zwecke des Staats, der Provinzen, Gaue, Kreise, Bezirke, Gemeinden und sonstiger öffentlicher Korporationen, Handelskammern u. dgl., insbesondere Steuern (direkte und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • öffentliche Lasten — öffentliche Lasten,   die auf einer Sache oder einem Recht ruhenden Abgaben und Leistungsverpflichtungen öffentlich rechtlicher Art (z. B. Grundsteuern, Erschließungsbeiträge). Der Verkäufer eines Grundstücks haftet nicht für die Freiheit des… …   Universal-Lexikon

  • Öffentliche Last — Als öffentliche Last wird die Belastung eines Grundstücks mit Abgaben bezeichnet. Die Zahlungsverpflichtung trifft unabhängig vom Zeitpunkt ihres Entstehens den jeweiligen Grundeigentümer im Zeitpunkt der Inanspruchnahme, daher ist das Grundstück …   Deutsch Wikipedia

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